Ich arbeite derzeit nebenbei an einer Webanwendung, um eines Tages ein Unternehmen zu werden. P. >
Ich arbeite wahrscheinlich mehr als 20 bis 30 Stunden pro Woche daran (ich würde gerne mehr ausgeben, bin aber noch nicht bereit, meinen Vollzeitjob zu kündigen), aber die Sache ist, dass wir gerade Marketing und Aufbau betreiben Es ist also nicht wirklich ein Gewinn. Wie viele Startups da draußen erfordert die Idee eine kritische Masse, bevor sie monetarisiert werden kann.
Wie auch immer, die Frage ist, ich habe ein bisschen ausgegeben Geld für Dinge wie neue Computerausrüstung, Kauf von Domains, Serverplatz, Softwarelizenzen, Anzeigen, um Benutzer anzulocken, Reisen usw.
Ich möchte diese in meiner Steuererklärung als Geschäftskosten geltend machen können Die Frage ist, ob das Finanzamt dies als Geschäft statt als Hobby akzeptieren würde.
Da ich noch keinen Gewinn mache, wie würde ich diesen Fall von einer anderen Person unterscheiden, die nur vorgibt, ein Anfänger zu sein ng ein Unternehmen, damit sie einige „Geschäftskosten“ geltend machen können.
Gleichzeitig muss es Tonnen von Startups geben, insbesondere im Technologiebereich, die zu Beginn Kosten haben und möglicherweise keine Einnahmen erzielen Geld seit Jahren – vieles kann scheitern und niemals Geld verdienen.
PS – Ich bin in Australien, wenn das hilft.
Antwort
Ja, Sie können Ihre Geschäftsabzüge geltend machen, wenn Sie noch kein Einkommen erzielen. Aber zuerst sollten Sie entscheiden, welche Struktur Sie für Ihr Unternehmen haben möchten. Entweder eine Unternehmensstruktur oder ein Einzelunternehmer oder eine Partnerschaft.
Unternehmensstruktur
Wenn Sie eine Unternehmensstruktur wählen (deren Einrichtung teurer ist), würden Sie Ihre Abzüge geltend machen, aber kein Einkommen. Sie würden also einen Verlust machen und weiterhin Verluste machen, bis Ihre Einnahmen aus dem Geschäft Ihre Ausgaben übersteigen. Diese Verluste bleiben also im Unternehmen und können auf zukünftige Einkommensjahre vorgetragen werden, wenn Sie Gewinne erzielen, um diese Gewinne auszugleichen. Weitere Informationen finden Sie unter ATO – Unternehmenssteuerverluste .
Einzelunternehmer der Partnerschaft Struktur
Wenn Sie sich als Einzelunternehmer oder als Partner entscheiden und Ihr Unternehmen einen Verlust macht, müssen Sie die nichtkommerziellen Verlustregeln überprüfen, um festzustellen, ob Sie dies tun kann den Verlust mit Ihrem Einkommen aus anderen Quellen wie Löhnen verrechnen.
Um Ihre Geschäftsverluste mit Ihrem anderen Einkommen auszugleichen, muss Ihr Unternehmen einen der folgenden Tests bestehen:
- Es erwirtschaftet ein schätzbares Einkommen von mindestens 20.000 USD.
- Es hat in drei der letzten fünf Jahre (einschließlich des laufenden Jahres) einen Gewinn erzielt.
- Es nutzt Immobilien oder ein Interesse an Immobilien im Wert von mindestens 500.000 USD auf kontinuierlicher Basis.
- Es werden andere Vermögenswerte im Wert von mindestens 100.000 USD auf kontinuierlicher Basis verwendet.
Wenn Sie nicht bestehen Bei jedem dieser Tests, bei denen es sich höchstwahrscheinlich um ein Start-up handelt, müssen Sie Ihr Geschäft fortsetzen siness Verluste bis zu einem Einkommensjahr, in dem Sie einen der Tests bestehen, dann können Sie es mit Ihrem anderen Einkommen verrechnen. Dies unterscheidet ein legitimes Unternehmen von jemandem, der ein Hobby hat, denn wenn Sie nicht anfangen, mindestens 20.000 US-Dollar Umsatz zu erzielen (der am einfachsten zu bestehende Test), können Sie Ihre Geschäftsverluste nicht gegen Ihr anderes Einkommen verwenden. Weitere Informationen finden Sie unter ATO – Nichtkommerzielle Verluste .
Kommentare
- Müssen Sie das Unternehmen jetzt einrichten, bevor Sie Einnahmen erzielen, oder können Sie rückwirkend Geschäftsausgaben geltend machen?
- Ja, Sie müssen das Unternehmen zuerst einrichten, sonst wären Sie gerecht ein Hobby machen und keine Kosten geltend machen können. Sie können Ausgaben erst ab dem Gründungsdatum eines Unternehmens geltend machen.
- Ok, danke für die Informationen und auch für die Beantwortung eines Kommentars zu einem 5 Jahre alten Beitrag!