MIT
Die MIT-Lizenz (MIT)
Copyright (c) < Jahr > < Inhaber von Urheberrechten >
Hiermit wird jeder Person, die sie erhält, die Erlaubnis kostenlos erteilt eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die „Software“), um uneingeschränkt mit der Software umzugehen, einschließlich ohne Einschränkung der Rechte zur Nutzung, zum Kopieren, Ändern, Zusammenführen, Veröffentlichen, Verteilen, Unterlizenzieren und / oder Verkaufen von Kopien von die Software und die Erlaubnis von Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, unter den folgenden Bedingungen:
Der obige Urheberrechtshinweis und dieser Genehmigungshinweis sind in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten
DIE SOFTWARE WIRD „WIE BESEHEN“ OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIEN FÜR MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND NICHTVERLETZUNG. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER COPYRIGHT-INHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, OB VERTRAGS-, TORT- ODER ANDERWEITIGE MASSNAHMEN AUS, AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER ANDEREN ANGEBOTE SOFTWARE.
Boost
Boost-Softwarelizenz – Version 1.0 – 17. August 2003
Hiermit wird jeder Person oder Organisation, die eine Kopie erhält, kostenlos die Erlaubnis erteilt der Software und der zugehörigen Dokumentation, die unter diese Lizenz fallen (die „Software“), um die Software zu verwenden, zu reproduzieren, anzuzeigen, zu verteilen, auszuführen und zu übertragen sowie abgeleitete Werke der Software vorzubereiten und Dritten zu gestatten, denen die Hierfür wird Software bereitgestellt, die alle den folgenden Bestimmungen unterliegt:
Die Copyright-Hinweise in der Software und dieser gesamten Erklärung, einschließlich der oben genannten Lizenzgewährung, dieser Einschränkung und der folgenden Bestimmungen Der Haftungsausschluss muss in allen Kopien der Software, ganz oder teilweise, und in allen abgeleiteten Werken der Software enthalten sein, es sei denn, diese Kopien oder abgeleiteten Werke liegen ausschließlich in Form von maschinenausführbarem Objektcode vor, der von einem Quellensprachprozessor generiert wird
DIE SOFTWARE WIRD „WIE BESEHEN“ OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH DER GEWÄHRLEISTUNG FÜR MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, TITEL UND NICHT BESTIMMTEN ZWECK. In keinem Fall haften die Inhaber von Urheberrechten oder Personen, die die Software vertreiben, für Schäden oder sonstige Haftung, unabhängig davon, ob sie sich aus dem Vertrag, der Art oder im Zusammenhang mit der Software oder der Verwendung der anderen Software ergeben.
Während die MIT-Lizenz angibt, dass alle Kopien der Software die Lizenz neben sich haben müssen, drückt sie nicht aus, was als Kopie gilt ( dh sprechen wir die ausführbare Binärdatei oder den Quellcode?). Es bezieht sich auch auf „wesentliche Teile“, was sehr subjektiv erscheint. Die Boost-Softwarelizenz ist dagegen viel spezifischer.
Meine Frage ist, ob es unter Berücksichtigung der obigen Punkte bedeutende Unterschiede zwischen den beiden Lizenzen gibt. Welche Auswirkungen könnten diese Unterschiede haben?
Kommentare
- Es gibt auch andere subtile Änderungen, die Unterschiede verursachen können oder nicht. Beispielsweise sind die Listen der gewährten Rechte unterschiedlich, und Boost bezieht sich auf “ Personen oder Organisationen / Dritte „, während sich MIT nur bezieht Für “ Personen „.
- FWIW liefert Boost eine Begründung für ihre Lizenz: boost.org/users/license.html#Rationale
Antwort
Die Hauptunterschiede:
- MIT hat eine allgemeine Klausel „Deal in the Software ohne Einschränkung“, in der Boost die Dinge auflistet, die ein Benutzer tun darf. Für die Art von Dingen, für die der durchschnittliche Benutzer die Software wahrscheinlich verwenden möchte, gibt es möglicherweise keinen praktischen Unterschied, aber die MIT-Lizenz ist erheblich breiter.
- Eine Kopie der Boost-Lizenz ist nicht erforderlich in eine ausführbare Binärdatei aufgenommen werden, während eine Kopie der MIT-Lizenz dies tut.
- Der Boost-Haftungsausschluss gilt neben Autoren und Copyright-Inhabern auch für „Personen, die die Software vertreiben“. Die MIT-Lizenz ist nicht gültig.
Andere mögliche Unterschiede:
- Eine Nicht-Unternehmensperson kann möglicherweise nicht mit MIT-lizenzierter Software umgehen als Organisation, obwohl ich mir darüber nicht sicher bin. Sie könnten wahrscheinlich eine Armee von Anwälten jahrelang über diesen Punkt streiten lassen.
- Für die MIT-Lizenz muss der Haftungsausschluss möglicherweise nicht in die Lizenzerklärung aufgenommen werden. Es ist unklar, ob der Haftungsausschluss Teil von „dieser Erlaubniserklärung“ ist oder nicht.
Kommentare
- Danke! Was tun? Sie meinen mit dem “ Nicht-Unternehmensperson “ Teil?
- Unternehmenspersonalität : In den USA wird ein Unternehmen für viele Zwecke als ‚ Person ‚ angesehen. Andere Organisationsstrukturen sind es nicht.
- In England und Wales ist eine Partnerschaft keine juristische Person (nur die einzelnen Partner). Ebenso ist ein nicht eingetragener Club keine juristische Person (normalerweise ist dies der Verwaltungsausschuss) persönlich haftbar).
- In Bezug auf Organisationen, die keine Unternehmen sind: Ist es sinnvoll, die MIT-Lizenz so zu ändern, dass sie klarer ist, wie dies bei der Boost-Lizenz unter der Annahme begrenzter Kosten der Fall ist? Seiten wie choosealicense.com/licenses/mit empfehlen die MIT-Lizenz als vernünftige Option.
Antwort
Es wäre hilfreich, den Kontext zu der Frage zu haben, warum es für Sie wichtig ist, ob die MIT- und Boost-Lizenzen gleichwertig sind oder nicht
Beachten Sie zur Veranschaulichung, dass OpenBSD bekanntermaßen recht streng mit dem Urheberrecht ist. Das OpenBSD-Projekt hat Folgendes zu den Unterschieden zwischen der 2-Klausel-BSD-Lizenz und der ISC-Lizenz (die heutzutage allgemein als OpenBSD-Lizenz bekannt ist) zu sagen:
http://www.openbsd.org/policy.html
Das ISC-Urheberrecht entspricht funktional einem BSD-Urheberrecht mit zwei Begriffen mit entfernter Sprache, die durch die Berner Übereinkunft unnötig gemacht wird. Dies ist die bevorzugte Lizenz für neuen Code, der in OpenBSD integriert ist. Eine Beispiellizenz ist in der Datei /usr/share/misc/license.template verfügbar.
Grundsätzlich hängt die Antwort auf Ihre Frage wahrscheinlich auch von der Berner Übereinkunft ab.
In Bezug auf die andere Antwort: Ich bin wenig skeptisch, ob Sie den Text der MIT-Lizenz zusammen mit der daraus resultierenden Verteilung angeben müssen oder nicht, da bei diesen kürzeren Lizenzen häufig der vollständige Text der Lizenz häufig in jeder einzelnen abgedeckten Datei enthalten ist durch die Lizenz (dies ist normalerweise in der BSD-Community der Fall, und OpenBSD- und NetBSD-Quellbäume haben beispielsweise nicht einmal eine separate COPYRIGHT
-Datei im Stammverzeichnis – NetBSD hat es nach share/legal/
verschoben, aber OpenBSD hat außer der license.template
, was nur für den neuen Kabeljau gedacht ist e). Aus praktischer Sicht in der BSD-kompatiblen Welt denke ich, dass die ursprüngliche Lizenz zu diesem Zeitpunkt effektiv zum Quellcode wird, und Sie müssen den Quellcode nicht mit den ausführbaren Dateien bereitstellen, daher ist dies möglicherweise die Boost-Lizenz lediglich eine Klarstellung, die den Geist angesichts des breiten Kontextes, in dem die Bibliothek verwendet wird, erleichtern soll.