Verwendung der BSD-3-Klausellizenz und der Python-Softwarelizenz für den proprietären Gebrauch

Ich erstelle eine Software in der Programmiersprache Python, die Bibliotheken verwendet, die unter der BSD-3-Klausel lizenziert sind . Muss ich meinen Quellcode den Benutzern zeigen? Kann ich auch die Verteilung der Binärdateien, die ich dem Benutzer zur Verfügung stelle, wie andere proprietäre Software (Beispiel: Windows Office-Paket) einschränken?!

Kommentare

  • Was meinst du mit " Python-Softwarelizenz " im Titel?
  • @MansGunnarsson: Python hat auch seine eigene Lizenz (Python Software Foundation License). Ich habe mich gefragt, wie GPL es auch den Autor beauftragt, Quellcode für seine Benutzer freizugeben. Es ist eine Lizenz im BSD-Stil.
  • Ok, diese Lizenz wird nur eine Rolle spielen Wenn Sie vorhaben, Teile von Python selbst neu zu verteilen. In der Python-Sprache geschriebene Software ist normalerweise nicht von der Python-Lizenz betroffen.

Antwort

BSD-3-Klausel ist eine sehr zulässige Lizenz, für die Sie weder Ihren Quellcode noch den Quellcode der Open Source-Bibliotheken offenlegen müssen. Sie müssen Ihren Benutzern auch nicht erlauben, die Binärdateien erneut zu verteilen.

Sie müssen alle Urheberrechtserklärungen aus den BSD-lizenzierten Bibliotheken anzeigen, und Sie müssen den BSD-Lizenztext auch irgendwo anzeigen . Wenn es sich bei Ihrer Software um eine Anwendung handelt, werden diese Informationen normalerweise in einem Dialogfeld „Über diese Software“ angezeigt. Die Dokumentation ist ein weiterer Ort, an dem sie häufig vorkommt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.